Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention soll das allgemeine Bildungssystem jedem zugänglich sein. Die Beschulung von Kindern mit Behinderung soll in den Regelunterricht integriert werden und eine veränderte Haltung zur Überwindung von Diskriminierungen bewirken.

In Kooperation mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum Bodelschwingh-Schule, Hofheim (rBFZ) bietet die HvB-Schule Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen nach intensiver Beratung in einem Förderausschuss die Möglichkeit, durch differenzierende Materialien, handlungsorientierte Herangehensweisen und zusätzliche Beratungsangebote am Unterricht der Regelschule teilzunehmen.

Alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem lernzielgleichem Förderschwerpunkt bekommen z.B. durch das Klassenumfeld viele Sprachvorbilder, die sich positiv auf die Sprache auswirken. Bei schriftlichen Arbeiten wird durch den sogenannten Nachteilsausgleich den Schülerinnen und Schülern geholfen, ihr Wissen unter Beweis zu stellen, ohne an der Schriftsprache zu scheitern (z.B. mehr Lückentexte als freie Texte, Schreibassistenz, Verbindungsaufgaben, mehr Zeit).

Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden durch spezielle Wahlpflichtkurse und Praktika ab Klasse 7 auf den Berufsorientierten Abschluss vorbereitet.

Bei der Verkursung ab Klasse 7 werden die Lernenden nach Möglichkeit pädagogisch den Mathematik-, Deutsch- und Englischkursen zugeteilt, das Lernumfeld wird also für das Kind individuell angepasst.

Ein spezielles Gremium der Schule, das Schulteam, bestehend aus Schulleitung, Lehrkräften der Regelschule, des rBFZs, Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit und des Zentrums für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus-Kreis (ZeBiM) und einer UBUS-Kraft, berät regelmäßig mindestens im 4-wöchigen Turnus über die Lernenden, damit die Beschulung der Kinder mit besonderem Förderbedarf schülerorientiert und flexibel verläuft.

Ziele:

  • gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestelltem Förderbedarf
  • Schülerinnen und Schülern im Sozialgefüge der Schule und der Gesellschaft selbstsicher zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern erziehen
  • Hinführung zum Berufsorientierten Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen

Jahrgangsstufe:

5. – 9. Schuljahr