No results found.

A, B, C,

Abschlüsse / Kurssystem

Mit dem Wechsel ins Kurssystem ab Jahrgang 7 bzw. Jahrgang 8 beginnt der Prozess der Ersteinstufung in verschiedene Kursniveaus, die am Ende der Klassenstufen 9 und 10 entscheidend für die Schulabschlüsse sind:

Nach Jahrgang 9:
– Hauptschulabschluss
– Qualifizierender Hauptschulabschluss (Übergang Kl. 10)
– Berufsfachschuleignung
– Berufsorientierter Abschluss (Förderschwerpunkt Lernen)

Nach Jahrgang 10:
– Realschulabschluss
– Qualifizierender Realschulabschluss (Übergang Kl. 11)
– Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
– Fachoberschuleignung (FOS)
– Eignung für das Berufliche Gymnasium

Detaillierte Informationen zu den Abschlüssen und den Abschlussvoraussetzungen erhalten Sie im schuleigenen Heft „Schule – und was dann?“

Beurlaubung

Soll ein*e SuS für einen wichtigen Anlass (familiäre oder kulturelle Veranstaltung, Todesfall o.Ä.) beurlaubt werden, richten die Eltern einen schriftlichen Antrag an die KL. Längerfristige Beurlaubungen oder solche direkt vor / nach den Ferien müssen schriftlich bei der SL eingereicht werden.

BFZ

Unsere Schule wird bei der inklusiven Beschulung durch Lehrkräfte des rBFZ (regionales Beratungs- und Förderzentrum) unterstützt. Die Förderschullehrkräfte beraten LuL und fördern einzelne SuS.

Umstufung / Abstufung / Aufstufung

Für die LuL besteht jedes Halbjahr die Möglichkeit, SuS in einen höheren oder niedrigeren Kurs umzustufen; ein höheres Kursniveau („Aufstufung“) erfordert die Note 1 oder 2(+), ein niedrigeres Kursniveau („Abstufung“) die Note 5 oder schlechter. Einer Abstufung sollte i.d.R. eine Mahnung um die Oster-/Herbstferien vorangegangen sein. Sollten sich die Leistungen erst nach dem Mahntermin verschlechtert haben, ist die Umstufung nach einer Nachmahnung
trotzdem möglich.

Bei einer Abstufung gilt das Widerspruchsrecht der Eltern für ein Halbjahr, sofern nicht im Halbjahr davor bereits Widerspruch eingelegt wurde. Des Weiteren gibt es in Absprache mit dem/der SuS die Möglichkeit der freiwilligen Abstufung, wobei in jedem Fall die KL vorher konsultiert werden sollte, um die Auswirkung auf die Abschlussprognose zu prüfen. Die Formulare für Ersteinstufungen, Umstufungen und Mahnungen gehen den LuL rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen (s. Jahresterminplan) über das Postfach zu. Das Formular für freiwillige Umstufung ist im Sekretariat erhältlich.

Corona

Unter den folgenden Links erhalten Besucher unserer Homepage die aktuellsten Informationen des Hessischen Kultusministeriums zum Umgang mit Corona an Schulen. Sollten für die HvB spezifische Regelungen gelten, werden an dieser Stelle entsprechende Informationen veröffentlicht.

Allgemeine Informationen des HKM zu Corona an Schulen:
https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona

Hier finden Sie immer die aktuellen Elternschreiben:

https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona/Elternschreiben

D, E, F,

DaZ / LRT

SuS, die einen Förderbedarf im Bereich der deutschen (Bildungs)Sprache oder im Bereich Lesen/Rechtschreiben aufweisen, werden in den Jahrgängen 5 und 6 in einem Förderkurs unterstützt. SuS der Jahrgänge 7-10 werden im Unterricht durch Doppelsteckungen gefördert, arbeiten selbständig im Heft „Abschreiben erwünscht““ oder besuchen eine außerschulische Förderung. Um zu diagnostizieren, welche SuS einen Förderbedarf aufweisen, werden bei Schuleintritt folgende Tests durchgeführt:

HSP (Hamburger Schreibprobe)
C-Test (Sprachtest)

Wird in der HSP oder über ein externes Gutachten ein Förderbedarf ermittelt, kann ein Nachteilsausgleich (NTA) oder Notenschutz (NTS) beantragt werden, über den die Klassenkonferenz entscheidet. Der NTS muss im Zeugnis als Bemerkung eingetragen werden. Im Schuljahr 2021/22 befindet sich das Sprachförderkonzept in der ersten Projektphase.

Elternabend / Elternsprechtag

Die Termine für die Elternabende sind dem Jahresterminplan zu entnehmen.

Einmal pro Schuljahr findet ein Elternsprechtag statt (s. Jahresterminplan), zu dem die Eltern schriftlich eingeladen werden. Mit einem Vordruck vereinbaren die Eltern Termine mit den Lehrkräften.

Ersteinstufung

Mit dem Wechsel in das Kurssystem ab Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 schlagen die jeweiligen LuL die Einstufungen der SuS in verschiedene Kursniveaus vor. Im 6. Jahrgang erfolgt parallel die Einwahl in die zweite Fremdsprache oder den Wahlpflichtbereich. Grundlage für die Ersteinstufungen sind die Einstufungskriterien. Erfolgt ein Widerspruch der Eltern gegen den vorgeschlagenen Kurs, hat der/die SuS ein halbes Jahr Zeit, sich in dem gewünschten Kurs zu bewähren. Gelingt dies nicht, erfolgt die endgültige Umstufung.

Förderpläne

Die Klassenlehrkräfte bereiten auf Grundlage der Mahnnoten die Förderplanvorlagen, die rechtzeitig per Mail verschickt werden, vor, und legen diese zum in der Mail genannten Termin im kleinen Lehrerarbeitszimmer aus. Die Fachlehrkräfte tragen ihre Angaben ein. Bei Eintragungen durch die Klassenlehrkräfte übernehmen diese das Gespräch (auch telefonisch möglich), eine Ergänzung durch die Fachlehrkraft ist ggf. sinnvoll, und das Zustellen an die Eltern (per Post oder über SuS). Bei Eintragungen ausschließlich der Fachlehrkräfte übernehmen diese das Gespräch mit und das Zustellen an die Eltern. Sobald das Gespräch erfolgt ist, informieren die Fachlehrkräfte die Klassenlehrkräfte, indem sie den unterschriebenen Förderplan zurückgeben.

Förderverein

Leider können an unseren Schulen nicht alle Dinge, die aus Sicht der Lehrkräfte und der Eltern wünschenswert sind, in Angriff genommen werden, da es manchmal trotz der gesetzlich garantierten Grundausstattung durch das Land und den Kreis an finanziellen Mitteln fehlt.

Daher unterstützt seit 1992 der Förderverein ideell und finanziell die Bildung und die Erziehung im Sinne integrierten Lernens an der Heinrich-von-Brentano-Schule. Inzwischen haben wir ca. 300 Mitglieder und sind durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Charity-Projekte in der Lage, viele Wünsche zu erfüllen.

Mehr Infos zum Förderverein

G, H, I,

Handy / Smartphone

Handys, Smartphones sowie alle technischen Geräte, die einen geordneten Unterrichtsablauf stören könnten, sind von den SuS bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Tasche aufzubewahren. Begründete, pädagogische Ausnahmen kann die Lehrkraft in Einzelfällen genehmigen. Bei einem Verstoß wird das Handy von der Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Der/die SuS kann das Handy nach Unterrichtsende dort abholen. Der Verstoß wird durch die Lehrkraft in den entsprechenden Ordner im Sekretariat eingetragen. Die KL überprüfen den Ordner regelmäßig und leiten, falls wiederholte Verstöße vorliegen, Sanktionen ein.

Ganztag

Angeboten werden:

– Mittagessen
– Hausaufgabenbetreuung
– Betreuung in Aufenthaltsräumen
– AGs

Für SuS sowie Eltern gibt es zu Schuljahresbeginn eine Broschüre mit Informationen zum Angebot und den Anmeldemodalitäten.

Hausaufgaben

Eine halbjährliche Anmeldung für die Hausaufgabenbetreuung ist für die JG 5-7 in Verbindung mit einem verpflichtenden Mittagessen möglich.

Inklusion

Man unterscheidet zwischen vorbeugenden Maßnahmen (VM) und inklusiver Beschulung (IB). In der Regel werden Kolleg*innen, die ein*e SuS mit Förderbedarf unterrichten, zu Beginn des Schul(halb)jahres in einer pädagogischen Klassenkonferenz darüber informiert. Wenn Sie eine Klasse oder einen Kurs übernehmen, ist es zusätzlich empfehlenswert, den/die KL zu fragen, ob SuS mit Förderbedarf in der Gruppe sind. Aktuell werden SuS mit folgenden Förderbedarfen an der HvB unterrichtet:

e(m)sE – emotional-soziale Entwicklung (lernzielgleich)
L – Lernen (lernzieldifferent —> BO-Abschluss = BO-Zeugnis mit Verbalbeurteilungen; Vorlage im Inklusionsordner auf den Lehrer*in-PCs)
Sp – Sprache (lernzielgleich)
kmE – körperlich-motorische Entwicklung (lernzielgleich)

Für Fragen zu VM und IB stehen Ihnen auch die FöL beratend zur Verfügung.

J, K, L,

Abschlüsse / Kurssystem

Mit dem Wechsel ins Kurssystem ab Jahrgang 7 bzw. Jahrgang 8 beginnt der Prozess der Ersteinstufung in verschiedene Kursniveaus, die am Ende der Klassenstufen 9 und 10 entscheidend für die Schulabschlüsse sind:

Nach Jahrgang 9:
– Hauptschulabschluss
– Qualifizierender Hauptschulabschluss (Übergang Kl. 10)
– Berufsfachschuleignung
– Berufsorientierter Abschluss (Förderschwerpunkt Lernen)

Nach Jahrgang 10:
– Realschulabschluss
– Qualifizierender Realschulabschluss (Übergang Kl. 11)
– Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
– Fachoberschuleignung (FOS)
– Eignung für das Berufliche Gymnasium

Detaillierte Informationen zu den Abschlüssen und den Abschlussvoraussetzungen erhalten Sie im schuleigenen Heft „Schule – und was dann?“

DaZ / LRT

SuS, die einen Förderbedarf im Bereich der deutschen (Bildungs)Sprache oder im Bereich Lesen/Rechtschreiben aufweisen, werden in den Jahrgängen 5 und 6 in einem Förderkurs unterstützt. SuS der Jahrgänge 7-10 werden im Unterricht durch Doppelsteckungen gefördert, arbeiten selbständig im Heft „Abschreiben erwünscht““ oder besuchen eine außerschulische Förderung. Um zu diagnostizieren, welche SuS einen Förderbedarf aufweisen, werden bei Schuleintritt folgende Tests durchgeführt:

HSP (Hamburger Schreibprobe)
C-Test (Sprachtest)

Wird in der HSP oder über ein externes Gutachten ein Förderbedarf ermittelt, kann ein Nachteilsausgleich (NTA) oder Notenschutz (NTS) beantragt werden, über den die Klassenkonferenz entscheidet. Der NTS muss im Zeugnis als Bemerkung eingetragen werden. Im Schuljahr 2021/22 befindet sich das Sprachförderkonzept in der ersten Projektphase.

Jahrgangsteam / Jahresarbeitspläne

Jeder Jahrgang wird von einem Team aus LuL unterrichtet, die mit möglichst vielen Stunden im Jahrgang eingesetzt sind. Die Jahrgangsteamarbeit fördert die Unterrichtsqualität und die pädagogische Arbeit. Unterstützt wird diese Arbeit durch einen schuleinheitlichen Lernplaner, Jahresarbeitspläne für alle Fächer, ein Methodencurriculum sowie pro Jahrgangsteam eine*n Jahrgangssprecher*in.

Lernjob

In den Jahrgängen 5-8 findet an einem Tag pro Woche der sogenannte Lernjob, d.h. ein selbst organisiertes, problemorientiertes Projektlernen, statt (vierstündig). In den Lernjobs fließen je nach Jahrgang unterschiedliche Stunden aus der Stundentafel ein, sodass bestimmte fachliche Unterrichtshalte im Lernjob erarbeitet werden. Die Lernjobs werden im Jahrgangsteam geplant. Genauere Informationen zum Ablauf der Lernjobstunden sowie zum Aufbau der Lernjobs erhalten Sie bei der Steuergruppe

LMF

Nach Absprache können in der LMF auch von Lehrkräften Lehrwerke und Lektüren ausgeliehen werden. Für die SuS gibt es zu Schuljahresbeginn und -ende Termine zur Bücheraus- und -abgabe. Nachzügler*innen erfahren die Öffnungszeiten der LMF über einen Aushang.

M, N, O,

Methodencurriculum

Ein Methodencurriculum mit verbindlichen Bausteinen für jede Jahrgangsstufe, Methodenkarten für die SuS sowie einem Übersichtsposter für jeden Klassenraum ist bei der Stufenleitung 5-6 erhältlich.

Mittagspause

SuS ab der 8. Klasse dürfen mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen.

S, T, U,

Handy / Smartphone

Handys, Smartphones sowie alle technischen Geräte, die einen geordneten Unterrichtsablauf stören könnten, sind von den SuS bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Tasche aufzubewahren. Begründete, pädagogische Ausnahmen kann die Lehrkraft in Einzelfällen genehmigen. Bei einem Verstoß wird das Handy von der Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Der/die SuS kann das Handy nach Unterrichtsende dort abholen. Der Verstoß wird durch die Lehrkraft in den entsprechenden Ordner im Sekretariat eingetragen. Die KL überprüfen den Ordner regelmäßig und leiten, falls wiederholte Verstöße vorliegen, Sanktionen ein.

Sanitätsraum

Sollte ein SuS sich verletzten oder krank fühlen, kann er/sie sich im Sekretariat melden und für einen kurzen Zeitraum im Sanitätsraum neben dem Sekretariat betreut werden. Kühlakkus gibt es nur in begrenzter Menge bei schwerwiegenderen Verletzungen

Schulteam

LuL können sich an das multiprofessionelle Schulteam, bestehend aus SL, FöL, ZeBiM (Förder- und Erziehungshilfeangebot) und SiS wenden, um sich pädagogisch beraten zu lassen. Sowohl einzelne SuS oder ganze Klassen können thematisiert werden. Das notwendige Formular für die Anmeldung ist bei der pädagogischen Leitung erhältlich.

Sekretariat

Unser Sekretariat ist von 07.00 – 14.00 besetzt:

– Corinna Merkl
– Marlis Kitzman

SV

Die SV setzt sich aus den Klassensprecher*innen und ihren Vertreter*innen zusammen. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Vertrauenslehrkraft, um über eigene Belange zu sprechen. Ergebnisse und Entscheidungen tragen sie in ihre Klassen. Die Einladung zu den Treffen erhalten die KL über ihr Postfach zur Weitergabe an die SuS.

Tendenzen

Die SuS bzw. Erziehungsberechtigten erhalten ab dem 1. Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 mit ihrem Zeugnis eine sogenannte Tendenzmitteilung. Aufgrund der Noten wird die Tendenz in der Tendenzbesprechung (KL und Schulleitungsmitglied) ermittelt und in der Konferenz dann zur Abstimmung gebracht. Das Abstimmungsergebnis wird den Erziehungsberechtigten dann in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Tendenzmitteilung sagt aus, welchen Schulabschluss das Kind aufgrund seiner aktuellen Noten und besuchten Kurse erwerben würde.

Termine

Der Jahresterminplan ist über LANiS einsehbar und wird im Laufe des Schuljahres ggf. fortlaufend ergänzt.

Themenklassen

In den JG 5 und 6 haben SuS bei der Schulanmeldung die Möglichkeit, sich in Themenklassen einzuwählen und so Interessensschwerpunkte zu verfolgen:

– bilinguales Lernen
– Kultur (Musik/Theater/Kunst)
– soziales Erleben
– Natur und Technik
– Sport
– digitale Medien

Bis zum Ende der 6. Klasse wird der jeweilige Schwerpunkt in einer Stunde pro Woche unterrichtet. Ab Klasse 7 sollen die Themenklassen inhaltlich in Wahlpflichtkursen (WK) weitergeführt werden.

Umstufung / Abstufung / Aufstufung

Für die LuL besteht jedes Halbjahr die Möglichkeit, SuS in einen höheren oder niedrigeren Kurs umzustufen; ein höheres Kursniveau („Aufstufung“) erfordert die Note 1 oder 2(+), ein niedrigeres Kursniveau („Abstufung“) die Note 5 oder schlechter. Einer Abstufung sollte i.d.R. eine Mahnung um die Oster-/Herbstferien vorangegangen sein. Sollten sich die Leistungen erst nach dem Mahntermin verschlechtert haben, ist die Umstufung nach einer Nachmahnung
trotzdem möglich.

Bei einer Abstufung gilt das Widerspruchsrecht der Eltern für ein Halbjahr, sofern nicht im Halbjahr davor bereits Widerspruch eingelegt wurde. Des Weiteren gibt es in Absprache mit dem/der SuS die Möglichkeit der freiwilligen Abstufung, wobei in jedem Fall die KL vorher konsultiert werden sollte, um die Auswirkung auf die Abschlussprognose zu prüfen. Die Formulare für Ersteinstufungen, Umstufungen und Mahnungen gehen den LuL rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen (s. Jahresterminplan) über das Postfach zu. Das Formular für freiwillige Umstufung ist im Sekretariat erhältlich.

Unfallanzeige

Ein entsprechendes Formular liegt im Sekretariat aus.

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 7.45 – 8.30 Uhr
2. Stunde: 8.30 – 9.15 Uhr
Pause: 9.15 – 9.35 Uhr
3. Stunde: 9.35 – 10.20 Uhr
4. Stunde: 10.20 – 11.05 Uhr
Pause: 11.05 – 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.25 – 12.10 Uhr
6. Stunde: 12.10 – 12.55 Uhr
Mittagspause: 12.55 – 13.45 Uhr
7. Stunde: 13.45.- 14.30 Uhr
8. Stunde: 14.30 – 15.15 Uhr
9. Stunde: 15.15 – 16 Uhr

V, W, X,

Verlassen des Schulgeländes

Ab Klasse 8 ist es den SuS erlaubt, das Schulgelände in der Mittagspause (nicht in den Pausen!) zu verlassen, sofern sie den Vordruck mit der Erlaubnis der Eltern mit sich führen. Verstöße gegen diese Regelung werden in einem Ordner im Sekretariat vermerkt.

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan wird tagesaktuell erstellt und über Monitore im Lehrerzimmer und in der Pausenhalle sowie über LANiS bereitgestellt.