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20. September 2022Unfallanzeige
20. September 2022Für die LuL besteht jedes Halbjahr die Möglichkeit, SuS in einen höheren oder niedrigeren Kurs umzustufen; ein höheres Kursniveau („Aufstufung“) erfordert die Note 1 oder 2(+), ein niedrigeres Kursniveau („Abstufung“) die Note 5 oder schlechter. Einer Abstufung sollte i.d.R. eine Mahnung um die Oster-/Herbstferien vorangegangen sein. Sollten sich die Leistungen erst nach dem Mahntermin verschlechtert haben, ist die Umstufung nach einer Nachmahnung
trotzdem möglich.
Bei einer Abstufung gilt das Widerspruchsrecht der Eltern für ein Halbjahr, sofern nicht im Halbjahr davor bereits Widerspruch eingelegt wurde. Des Weiteren gibt es in Absprache mit dem/der SuS die Möglichkeit der freiwilligen Abstufung, wobei in jedem Fall die KL vorher konsultiert werden sollte, um die Auswirkung auf die Abschlussprognose zu prüfen. Die Formulare für Ersteinstufungen, Umstufungen und Mahnungen gehen den LuL rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen (s. Jahresterminplan) über das Postfach zu. Das Formular für freiwillige Umstufung ist im Sekretariat erhältlich.
