Förderpläne
20. September 2022Ganztag
20. September 2022Handys, Smartphones sowie alle technischen Geräte, die einen geordneten Unterrichtsablauf stören könnten, sind von den SuS bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Tasche aufzubewahren. Begründete, pädagogische Ausnahmen kann die Lehrkraft in Einzelfällen genehmigen. Bei einem Verstoß wird das Handy von der Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Der/die SuS kann das Handy nach Unterrichtsende dort abholen. Der Verstoß wird durch die Lehrkraft in den entsprechenden Ordner im Sekretariat eingetragen. Die KL überprüfen den Ordner regelmäßig und leiten, falls wiederholte Verstöße vorliegen, Sanktionen ein.
