BFZ
20. September 2022Elternabend / Elternsprechtag
20. September 2022SuS, die einen Förderbedarf im Bereich der deutschen (Bildungs)Sprache oder im Bereich Lesen/Rechtschreiben aufweisen, werden in den Jahrgängen 5 und 6 in einem Förderkurs unterstützt. SuS der Jahrgänge 7-10 werden im Unterricht durch Doppelsteckungen gefördert, arbeiten selbständig im Heft „Abschreiben erwünscht““ oder besuchen eine außerschulische Förderung. Um zu diagnostizieren, welche SuS einen Förderbedarf aufweisen, werden bei Schuleintritt folgende Tests durchgeführt:
HSP (Hamburger Schreibprobe)
C-Test (Sprachtest)
Wird in der HSP oder über ein externes Gutachten ein Förderbedarf ermittelt, kann ein Nachteilsausgleich (NTA) oder Notenschutz (NTS) beantragt werden, über den die Klassenkonferenz entscheidet. Der NTS muss im Zeugnis als Bemerkung eingetragen werden. Im Schuljahr 2021/22 befindet sich das Sprachförderkonzept in der ersten Projektphase.
