Manchmal ist bei Konflikten in der Schülerschaft das Täter-Opfer-Verhältnis recht klar. Es geht dann darum möglichst zeitnah die Angelegenheit aufzunehmen, Zeugen zu vernehmen, mit dem Opfer und dem Täter in Kontakt zu kommen und anschließend gleich eine Sanktionierung auszusprechen. Die Durchführung dieser Maßnahme wird überprüft. Ziel ist auch hier, entstandene Konflikte zu deeskalieren und möglichst einen gerechten und von allen anerkannten Ausgleich herbeizuführen.
Nach einer zweijährigen Erarbeitungs- und Diskussionsphase, nahm Anfang des Schuljahres 2000/01 der Konfliktausschuss seine Arbeit auf.
Organisation und Vorgehensweise
Folgende Punkte beschreiben das Modell der Heinrich-von-Brentano Schule:
- Der Konfliktausschuss (KA) setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden (stellv. Schulleiter oder Schulleiter), zwei Lehrer/innen und zwei Schüler/innen.
- Die Gesamtkonferenz wählt oder bestätigt die beiden teilnehmenden Lehrer/innen und deren Vertreterinnen.
- Die Vergütung der Mitarbeit im Ausschuss geschieht über eine Aussetzung der Pausenaufsichten für die teilnehmenden Lehrer/innen.
- Geeignete Schüler/innen werden durch Ausschussmitglieder oder SV zur Teilnahme eingeladen. Hierbei ist auch auf die Auswahl von Vertreter/innen zu achten.
- Schüler/innen sollten sich bei ihrer Sitzungsteilnahme abwechseln (damit kein zu hoher Unterrichtsausfall vorkommen kann).
- Die Sitzungszeit wird am Anfang des Schuljahres im Stundenplan der Lehrer/innen des Ausschusses geblockt.
- Der KA tagt bei Eintritt des Sitzungsbedarfs (d.h. nach einer Fallmeldung bis zum Freitag) möglichst am darauffolgenden Mittwoch in einem vorbereiteten Raum.
- Fälle werden dem KA durch ein Formular gemeldet. Diese Meldung setzt eine Recherche voraus.
- Fallmeldungen von Eltern oder Schüler/innen sollten immer von mit dem Fall betreuten Lehrer/innen unterstützt werden.
- Fallmeldungen können vom KA bei nicht eindeutiger Täterschaft abgewiesen, der Mediationsgruppe empfohlen oder an die Klassenkonferenz weitergereicht werden.
- Delinquenten bekommen rechtzeitig ihre Ladung über den Klassenlehrer auf einem Formular.
- Der Vorsitzende des Ausschusses führt im Allgemeinen die Befragung des Delinquenten durch.
- Auf einem weiteren Formular wird das Ergebnis der Sitzung inkl. der ausgesprochenen Sanktionen notiert. Alle Formulare werden in einem Ordner gesammelt.
- Die Durchführung der Sanktionen wird durch Ausschussmitglieder betreut und sollte im Ergebnisprotokoll mit Namenszeichen bestätigt werden.