Fächerkanon mit Beispielen aus dem Unterricht

Die sogenannte "Fächerkanon" einer Schule basiert auf der "amtlichen Stundentafel", die in Hessen jeder Schule die zu unterrichtenden Fächer und die jeweilige Jahrgangsstundenzahl vorschreibt.

Jede Schule kann allerdings in begründeten Fällen davon abweichen oder die Stunden der jeweiligen Fächer anders auf die Jahrgänge verteilen. Dies sollte jedoch äußerst maßvoll, im Einklang mit den Gremien und unveränderbar, bezogen auf die Gesamtzahl der pro Fach zu unterrichtenden Stunden, sein.

An einer IGS gibt es zum Beispiel das Fach Gesellschaftslehre (GL) als Lernbereich der Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik und Wirtschaft. Es gilt sogar als Hauptfach.
Im relativ neuen Fach Arbeitslehre treffen sich Bereiche aus z.B. Werken, Technik, Berufsorientierung, usw.
Kunst und Musik werden ab Klasse 8 nur noch epochal ausgewiesen.
Sport ist bis zur Klasse 8  dreistündig dann zweistündig.

Ein großer und vielfältiger Bereich sind die Wahlpflichtkurse, zunächst ab Jg. 7 als Ergänzung für Haupt- und schwache Realschulprognosen anstelle von Französisch oder Latein, dann ab Jg. 9 für alle Schülerinnen und Schüler. Hier werden Angebote aus vielen attraktiven Themenbereichen der verschiedensten Fächer wie Sport, Kunst, Arbeitslehre, etc. angeboten.
Die Naturwissenschaften umfassen Biologie, Physik und Chemie.
Religion wird je nach Konfession evangelisch, katholisch oder auch als Ethik angeboten.

Abgerundet wird die Stundentafel durch die traditionellen Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese werden nach Klasse 6, also ab dem 7. Jg. auf verschiedenen Leistungsebenen differenziert unterrichtet.
Aus all diesen Fächern ergeben die jeweiligen Noten ein Leistungsspektrum, das wir den Eltern ab Klasse 8 zum Halbjahr als Tendenz für die Abschlüsse nach 9 und 10 mitteilen. Zusammen mit den Noten aus den standardisierten hessischen Abschlussprüfungen ergeben sich dann die entsprechenden Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss ohne oder mit Qualifizierung,
  • Realschulabschluss ohne oder mit der Möglichkeit zur Weiterarbeit in einer Gymnasialen Oberstufe und
  • direkter Übergang in eine Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium oder Berufl. Gymn.)

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